T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Apple Kreditkartenvertrag verbietet iPhone-Jailbreak (2019)

Apple bietet seit einiger Zeit eine eigene Kreditkarte ("created by Apple (c)") an. Gebührenfrei und man erhält 3% Provision auf alle Umsätze. Die Karte wird von Goldman Sachs betrieben.

Vor einiger Zeit konnte man hören, dasss man keine Crypto-Umsätze (z.B. Bitcoins mit der Karte kaufen darf) und kein Glücksspiel mit der Karte betreiben darf.

Jetzt wird bekannt, dass Goldman Sachs die Karte kündigt, wenn das iPhone gejailbreakt wird, weil man damit den Apple Kreditkartenvertrag verletzt. Das wird damit begründet, dass bei einem gejailbreaktem iPhone auch bestimmte Sicherheitsmechanismen, die zur Authentifizierung benutzt werden können, deaktiviert sein könnten.

Inzwischen gibt es JailBreak-Verfahren (z.B. "Liberty Lite" oder "Shadow") die gezielt so gestaltet sind, dass in-App-Jailbreak Erkennungsverfahren über das Vorliegen eines Jailbreaks getäuscht werden.

Datenschutz Bochum rät: Lesen Sie Ihre Verträge, bevor Sie diese unterschreiben.