T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

EuGH Urteil zu Social Plugins (2019)

Der Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationssicherheit Nordrhein-Westfalen berichtet, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) wichtige Entscheidungsgrundsätze aufgezeigt hat, wie die datenschutzrechtliche Verantwortung gelagert ist, wenn ein Website-Betreiber Social Plugins eines anderen Anbieters einsetzt.

(29.07.2019) Diese Grundsätze sind voraussichtlich auch auf andere Fälle von möglicherweise gemeinsam Verantwortlichen übertragbar. Im konkreten Fall muss nun das Oberlandesgericht Düsseldorf entscheiden. Den Artikel finden Sie hier: https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Aktuelles/Inhalt/EuGH-zu-Social-Plugins/EuGH-zu-Social-Plugins.html

Dieses Urteil hat vermutlich auch weitergehende Auswirkungen auf Cookie-Hinweise, denn häufig senden Webseiten bei Aufruf bereits Cookies an Dritte, bevor der Webseitenbesucher sein Einverständnis dazu erklären kann.Diese Sachverhalte sind abmahnungsfähig.

Datenschutz Bochum meint: prüfen Sie Ihre Webseite, ob ungefragt Cookies- und Trackerdaten an Dritte versendet werden.