T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Das dritte Ohr (2019)

Zunehmend tauchen Presseberichte auf, nach denen Cloud-Anbieter wie Google und Amazon Sprachaufzeichnungen vor deren Kunden mithören. Das fängt aber schon bei jedem Anruf in einem Callcenter an, wo das Telefonat des Anrufers "per default" aufgezeichnet wird, es sei denn, man widerspricht aktiv. Aus datenschuztrechtlicher Sicht ist das Problematische an beiden Sachverhalten, dass hier in die Privatheit der Menschen eingegriffen wird, ohne dass das den Menschen bewusst wäre bzw. ohne dass sie dazu ihre Einwilligung erteilt haben.

Jetzt wurde bekannt, dass

dem belgischen Rundfunk Aufzeichnungen zugespielt wurden, die angeblich von Echo-Geräten aufgezeichnet wurden und von Google zur manuellen Überprüfung ausgewählt wurden. "Manuelle Überprüfung" bedeutet in dem Fall, dass hier Menschen diese Aufzeichnung angehört und transkribiert haben. Dadurch soll die Erkennungsrate verbessert werden.

Datenschutz Bochum fordert: Wenn derartige Spracherkennungsgeräte eingesetzt werden müssen die im Raum anwesenden Personen darauf hingewiesen werden, dass sämtliche Gespräche und Äußerungen aufgezeichnet werden. Die Speicherdauer ist unbekannt. Der Gesetzgeben müsste hier eigentlich klare Regeln für die Aufzeichnung und Speicherung aufstellen.