Das Kopieren vom Personalausweis ist nur in seltenen Fällen erlaubt. In der Regel ist es verboten. In den Fällen, wo in der praxis häufig Personalausweise kopiert werden, das ist in allen Fällen der Selbstauskunft so, muss die Kopie der Überprüfung des Antragstellers dienen. Danach,w enn der Zweck erreicht ist, muss jedoch nach der DSGVO Sorge dafür getragen werden, dass diese Daten auch wieder gelöscht werden (Prinzip der Datensparsamkeit).
Das LDI-NRW hat im Internet eine kompakte Übersicht erarbeitet. Diese können Sie hier einsehen: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/
Datenschutz Bochum rät: Sorgen Sie durch entsprechende Prozesse dafür, dass nur die zur Durchführung des Zweckes erforderlichen Daten erfasst und danach wieder gelöscht werden.