T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Das Kopieren vom Personalausweis (2019)

Das Kopieren vom Personalausweis ist nur in seltenen Fällen erlaubt. In der Regel ist es verboten. In den Fällen, wo in der praxis häufig Personalausweise kopiert werden, das ist in allen Fällen der Selbstauskunft so, muss die Kopie der Überprüfung des Antragstellers dienen. Danach,w enn der Zweck erreicht ist, muss jedoch nach der DSGVO Sorge dafür getragen werden, dass diese Daten auch wieder gelöscht werden (Prinzip der Datensparsamkeit).

Das LDI-NRW hat im Internet eine kompakte Übersicht erarbeitet. Diese können Sie hier einsehen: https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

Datenschutz Bochum rät: Sorgen Sie durch entsprechende Prozesse dafür, dass nur die zur Durchführung des Zweckes erforderlichen Daten erfasst und danach wieder gelöscht werden.