T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Zero-Day-Lücke im Internet Explorer

(19.01.2020): Aktuell besteht eine Zero-Day-Lücke im Internet Explorer. Nach Berichten wird diese bereits aktuell ausgenutzt, aber erst Mitte Februar 2020 von Microsoft gepatch. Das berichtet Microsoft in einem Security Bulletin (ADV200001). Microsoft empfiehlt schon seit einiger zeit auf den Einsatz des Internet Explorers zu verzichten.

Schauen Sie sich doch mal den neuen Edge-Browser, der auf der Chromium-Engine basiert an: Diesen können Sie hier herunterladen: https://support.microsoft.com/en-us/help/4501095/download-the-new-microsoft-edge-based-on-chromium

Datenschutz Bochum empfiehlt: Hören Sie auch Microsoft und benutzen den Internet Explorer nicht mehr. Aktualisieren Sie Ihren Browser regelmäßig. Löschen Sie alle Plugins, die Sie nicht unbedingt brauchen. Prüfen Sie auch Ihrer Browser-Plugins regelmäßg auf Updates.