T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

EUROPOL CyberCrime Report 2019 veröffentlicht

Die EU-Polizeibehörde "EUROPOL" hat ihren Cybercrime Report 2019 veröffentlicht. Kurz zusammengefasst: Drei Bereiche sind besonders wichtig:

1. Ransomeware, Phishing, angreifbare Remote-Desktop-Protokolle

2. Kinderpornographie

3. Zahlungsbetrug (Kreditkartenvergehen)

EUROPOL warnt auch von einer Konvergenz von Cybercrime und Terrroismus.

Den Report können Sie hier herunterladen: https://www.europol.europa.eu/sites/default/files/documents/iocta_2019.pdf (ca. 9 MB, PDF).