T-O-Ms:
Nach Art. 32 DS-GVO sind Verantwortliche und Auftragsverarbeiter verpflichtet geeignete technische und organisatorische Maßnahmen (kurz: TOM) zu treffen, um ein dem Risiko angemessenes Schutzniveau zu gewährleisten.

 



Verfahrensbeschreibungen:
Bei Verfahrensbeschreibungen geht es darum, dass man erfasst, welche Daten überhaupt verarbeitet werden. Dazu sollen werden der Zweck, die Rechtsgrundlage, die Speicherdauer sowie die Rechtsgrundlage der Datenerfassung benannt werden.

 



Risiko-Folgenabschätzungen:
Hier geht es um die Folgenabschätzung eines Datenmissbrauchs: Was würde passieren, wenn die Daten in falsche Hände geraten würden? Im Datenschutz-Sprech wird das "Datenschutz-Folgenabschätzung" genannt. Aus der Analyse sollen entsprechend angemessene Maßnahmen abgeleitet werden.

 



Neuland:
Datenschutz im Internet: Webseitenbetreibern werden bestimmte Pflichten auferlegt, um den Datenschutz der Seitenbesucher zu gewährleisten. Hier geht es um das Erfüllen dieser Auflagen.

Erpressungstrojaner in 20 texanischen Verwaltungen (2019)

In Texas ist es nach Berichten der US-Militär-Webseite "Strpes.com" am 17. August 2019 zu einem koordinierten Angriff mit Erpressungs-/Verschlüsselungstrojanern gekommen. Dabei wurde nicht mitgeteilt, ob auch hier Lösegeldforderungen gestellt wurden.

Datenschutz Bochum rät: Wenn Ihre Systeme einmal infiziert sind, brauchen Sie ein Backup, dass während der Infektion nicht am Netz hing. Sorgen Sie vor!